Bereits seit vielen Jahren haben Computer und Computerprogramme große Datenmengen durchforstet, aber weil das eher spezialisierte Bereiche waren, z. B. Astronomie, Physik, Medizin usw., hat das kaum einen interessiert. Seit aber künstlich generierte Texte und Bilder so gut geworden sind und so schnell generiert werden können, erfährt "Künstliche Intelligenz" große Aufmerksamkeit.
Künstliche Intelligenz erstellt Texte und Bilder anhand von Trainingsdaten aus dem Internet. Diese menschlichen Texte und Bilder im Internet sind aber (fast) alle urheberrechtlich geschützt und zwar automatisch, per Gesetz, man muss seine Texte und Bilder nicht irgendwie "aktiv" urheberrechtlich schützen.
Im Grunde begeht die KI also einen gigantischen Urheberrechtsverstoß. Das sehe nicht nur ich so, sondern auch die New York Times. Diese strebt gerade in den USA einen Gerichtsprozess gegen OpenAI an, mit der Argumentation, dass die New York Times viel Geld für aufwändig recherchierte, journalistische Inhalte ausgibt und OpenAI bzw. ChatGPT bedient sich kostenlos daran, um wiederum mit daraus generierten Texten und Bildern Geld zu verdienen.
Schlussfolgerung: Die Künstliche Intelligenz ist noch nicht intelligent genug, um seinen eigenen Urheberrechtsverstoß zu erkennen.
Das KI-Unternehmen OpenAI (mit seinen Programmen ChatGPT für Text, DALL-E für Bilder und Sora für Videos) bedient sich frei im Internet (auch bei dir oder bei mir) und verdient damit Geld. Dies stellt ganz klar einen Urheberrechtsverstoß dar, oder hast du oder ich zugestimmt, dass deine Texte und Bilder zum Training des kommerziellen Programmes ChatGPT genutzt werden dürfen? Wir können das auch nicht überprüfen, denn kein KI-Unternehmen gibt bisher an, welche Trainingsdaten genau genutzt werden.
Meine Meinung: Wir müssen der KI mal die digitalen Eier langziehen.
Auf der anderen Seite tappt man als normaler Bürger im Internet recht schnell in abmahnfähige Urheberrechtsverletzungen (kurze Musikschnipsel genutzt, scheinbar "freie" Stockfotos genutzt, zu lange Abschnitte aus Texten und Videos genutzt usw.) - und die KI bedient sich überall gratis (Texte, Bilder, Musik, Videos) und macht damit Gewinn/Profit? Kommt nur mir das komisch vor? Man darf mir gerne dazu eine E-Mail schreiben, in meinem Impressum findet ihr die E-Mail-Adresse (sie ist etwas umständlich formuliert, um SPAM zu vermeiden).
Anders ist die Lage bei gemeinnützigen Unternehmen wie dem Internet Archive. Das Internet Archive speichert, vereinfacht gesagt, regelmäßig das gesamte Internet ab, ähnlich wie früher die antike Bibliothek von Alexandria versucht hat, jede damalige Papyrusrolle zu bekommen. Aber das Internet Archive verdient damit kein Geld, sondern ist auf Spenden angewiesen. Das Internet Archive verändert auch nichts an den Daten und generiert keine neuen Inhalte, sondern will das schnelllebige Internet wie in einer Bibliothek "aufbewahren".
Meine Meinung: Ein profit- bzw. gewinnorientiertes Unternehmen wie OpenAI bedient sich ohne Zustimmung an urheberrechtlich geschützten Texten. Wenn das kein Urheberechtsverstoß ist, was dann? Wieso darf sich eine "Maschine" an hunderttausenden Texten/Bildern bedienen und damit Gewinn machen, während der normale Bürger für Textfragmente, einzelne Bilder, kurze Video- und Musikschnipsel [1] abgemahnt wird?
Lösung: Man darf sich nur an Texten bedienen, deren Urheber vor mindestens 70 Jahren verstorben ist (Jesus und Hitler sind dabei, Putin fehlt). Dieser Weg ist juristisch nicht zu beanstanden, denn so steht es im Urheberrechtsgesetz (§ 64). Die KI würde mit seinen Antworten dann ziemlich "veraltet" wirken und nicht einmal das Handy, das Internet und erst recht nicht es selbst kennen :-)
Der geneigte Leser merkt schon, der Stephan mag keine KI. Das stimmt (in Teilbereichen), und ich werde auch meine Gründe (für diese Teilbereiche) angeben:
1. KI vermüllt das Internet. Es füllt mit Daten-Plastik die Ozeane, später als Mikroplastik unser Inneres.
2. KI gibt nur höchstens durchschnittliche Antworten (für die Hausarbeit reichts).
3. KI langweilt uns zu Tode (glattgeschliffene, immer "moralisch korrekte" Antworten).
4. KI ist maschinell (Menschen wollen mit echten Menschen kommunizieren).
5. KI wird vor allem von den "Bösen" genutzt (Russen-Bots, Enkeltrick-Stimmen-Betrüger, SPAM).
6. KI wird uns nerven (wie ein mit Werbung vollgestopfter Briefkasten).
7. KI halluziniert (erst vermüllt es das Internet, dann trainiert es sich damit selbst).
8. KI kennt keinen Weltschmerz (jeder kann damit Kunst generieren, die keinen interessiert).
9. KI wird argumentativ gegen einen verwendet (ChatGPT ist schlauer als DU).
10. KI lässt sich nicht einfach abschalten. KI-Texte/Bilder sind zu sehr verzahnt mit Nicht-KI-Texten/Bildern, so wie der Rost auf dem antiken Mechanismus von Antikythera, der lässt sich nicht einfach abtrennen.
11. KI kennt nur die Internet-Text-Bilder-Welt. Was nicht verschriftlicht oder verbildet wurde, ist der KI völlig unbekannt, es ist ein riesiger blinder Fleck, wie ein fehlendes Sinnesorgan.
12. KI wiegt uns in Sicherheit. Facebook, Twitter & Co. haben uns 20 Jahre in Sicherheit gewogen, weil sie unser natürliches Schreibverhalten brauchten. Sie haben uns kostenlos in ihren Sozialen Medien schreiben lassen, damit wir uns völlig natürlich verhalten, wie Tiere in einem riesigen Zoo. Wir sollten uns sicher fühlen und uns verhalten, wie in unserem natürlichen Habitat. Damit sie dann unsere Texte, Bilder und Videos als Trainingsdaten nutzen können. Und wir haben geglaubt, Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp usw. sind kostenlos. Dabei weiß doch jeder: Wenn etwas kostenlos ist, bist DU das Produkt. Die Kostenlosen Sozialen Medien (KSM) sind ein gigantischer Pool an natürlich geschrieben Texten/Bildern/Videos, wie im Film "Truman Show", in dem sich Jim Carrey völlig natürlich verhält, bis er merkt, dass alles nur Show ist.
13. KI kennt nicht die Wahrheit, sondern nur das nächste Wort. Es ist ein Sprachmodell, keine Wahrheitsmodell. Es wählt schlichtweg das nächste wahrscheinlichste Wort. Wissen oder Wahrheit sind nicht vorgesehen. Generative KI ist nicht "dumm", denn "dumm" würde bedeuten, dass man die KI irgendwie hin zu "intelligent" trimmen könnte. Aber die KI ist nur darauf getrimmt, das nächste Wort zu finden, anhand der Wahrscheinlichkeit, mit der es in den (urheberrechtlich geschützten) Trainingsdaten vorhanden ist. Generative KI war nie dumm/intelligent und wird nie dumm/intelligent sein, weil das Merkmal "Intelligenz" oder "Wahrheit" gar nicht im Algorithmus vorkommt. Statt Künstlicher Intelligenz müsste man besser sagen Künstlicher Nächste-Wort-Finder. Man kann deshalb die KI mit Lügen-Texten füttern und sie würde einfach das nächste, wahrscheinlichste, gelogene Wort präsentieren. Wenn die Trainingsdaten gelogen sind, wird es vollkommen stumpf und emotionsfrei das am besten passende gelogene Wort erzeugen. Dies ist einer der Gründe, warum ich niemals KI nutze, ich möchte mich nicht an dieser semantischen und syntaktischen [3] Vermüllung beteiligen.
13+1. Ich sehe gerade (Dezember 2025) das ntv-Video "Stacheldraht um Weihnachtsmarkt: Videos schüren Angst", in dem KI-Generierte Weihnachtsmärktevideos von der Nicht-KI-Generierten ntv-Mitarbeiterin Thi-Thu Dung Quan als Fälschung entlarvt werden. Sie sagt, man solle auf fehlerhafte Schriftzeichen und Logikfehler achten. Löblich, aber möglichweise in Zukunft nutzlos. Denn die KI könnte selbst anfangen Anti-KI-Faktencheck-Videos zu erstellen und durch reine KI-Video-Masse unsere Welt als Fälschung entlarven. Denn wenn es 99 KI-Videos als Referenz gibt und nur 1 echtes Video, kann die KI unsere echte (Medien-)Welt als Fälschung "entlarven". Das Gleiche gilt natürlich auch für KI-Texte und KI-Bilder. Ich (Stephan Goldammer, Mensch) verwende niemals (!) KI oder Generative KI auf meiner Website, aber nicht, weil ich technologiefeindlich bin (ich habe nichts gegen die Technologie "KI" bzw. "Generative KI"), sondern weil ich enorme Rechtsbrüche erkenne. Die meisten von Euch werden die Möglichkeit der Abmahnung im Urheberrechtsgesetz kennen (§ 97a UrhG), aber kennt ihr auch die Möglichkeit der Haftstrafe nach § 106 UrhG (bis zu 3 Jahre Haft) und § 108a UrhG (bis zu 5 Jahre Haft)? Es kann doch nicht sein, dass Milliarden geschützter Werke (Texte, Bilder Videos, Bücher, Musik usw.) weltweit von den monetär armen Künstlern geklaut werden, und die Vorstände und Chefs von Generativer-KI-Unternehmen, die unsere Daten und unser geistiges Eigentum ohne zu fragen nutzen und damit Geld verdienen, immer noch nicht angeklagt sind oder (Vor-)Ermittlungen laufen. Bei Kim Dotcom (Hausdurchsuchung und Haftbefehl wegen Urheberrechtsverletzungen) ging es 2012 doch auch, und der war gegen den derzeitigen KI-Rechtsbruch ein Waisenknabe.
13+2. Ich möchte hier nicht nur Analyse und Problembeschreibung machen (auf Deutsch: "Jammern und Meckern"), sondern auch Lösungen anbieten. Die meisten meiner Leser wissen bereits, dass ich ein großes, ultrademokratisches Projekt vorschlage: Wir gründen ein neues Ministerium, welches alle deutschen Gesetze Online hochlädt, jeder Bürger bekommt einen Account, und dann schreiben wir alle Gesetze, ähnlich wie bei Wikipedia, innerhalb von 20 Jahren selbst. Dazu kommt ein weiterer Vorschlag: Wir führen zusätzlich zu Deutsch und Erdkunde das Fach "Gesetzeskunde" in der Schule ein, denn Bildung ist eben auch Gesetzesbildung und die liegt in Deutschland nahe beim absoluten Nullpunkt. Es gibt genügend Volljuristen, die sicherlich gerne Kindern und Jugendlichen "Gesetzeskunde" (und später: Gesetzesveränderungskunde) näherbringen möchten. Da ich bei den Reichen und Mächtigen gut vernetzt bin, ist das Projekt im Hintergrund schon relativ weit fortgeschritten und wird bald von der Politik und der Kunstwelt präsentiert werden. Jeder wird dann zum Politiker (nicht: Berufspolitiker), sucht sich das Gesetz aus, welches er für am ungerechtesten hält und kann dann gleichbemächtigt mit allen anderen (auch Milliardäre und der Kanzler haben nur einen Account) an den Formulierungen feilen. Als Erfinder dieses Projektes wird Stephan Goldammer ehrenhalber zwei Accounts bekommen, denn er ist einer von den Guten. Sein Humor und sein Ego sind größer als der Hintern von Kim Kardashian und beim vergnüglichen Schmökern auf der Website (Kunstwerk!) haben die Leser das Gefühl, die Zeit geht schneller vorbei als Reiner Calmund am Salatbuffet. Apropo, Kim Kardashian. Diese hat doch tatsächlich für den Urheberrechtsverletzer Kim Dotcom in seinem Musikvideo "Megaupload-Song" mitgemacht (Sie sagt dort: "I love Megaupload"). Wie sie als Künstlerin bzw. Schauspielerin diese innere Unlogik hinbekommt, versteht wohl nur sie selbst. Auch Kayne West tritt in dem Song auf (Er sagt dort: "I like Megaupload"). Wie er als Musiker diese innere Unlogik hinbekommt, versteht wohl nur er selbst. Auch Puff Daddy tritt auf und will, dass wir es "check it out", denn "it's fast". Vielleicht sollte er sich mal bei Megaupload ein Gehirn downloaden. Ein Einfaches dürfte ja reichen. (Mir ist allerdings nicht bekannt, ob er im Gefängnis Internet-Zugang hat. Puff Daddy sitzt nämlich im Moment in den USA eine mehrjährige Haftstrafe wegen Förderung der Prostitution ab.)
Die KI (Katastrophen Intelligenz) ist uns in der Generierung von "Viel, Viel, Viel" Texten und Bildern weit überlegen. Sie wird uns durch reine "Masse" erdrücken. Irgendwann besteht das Internet zu 99 % aus KI generierten Texten/Bilden/Videos und zu 1 % aus menschlichen Texten/Bildern/Videos. Später dann aus 99,999 % KI und 0,001 % Mensch. Dann gehen wir wie Diogenes [2] mit der Laterne durch das Internet und rufen "Ich suche einen Menschen!"
"Mama, das Internet ist voll" war mal ein Witz. KI könnte das schaffen.
[1] Es gibt interessante Gerichtsfälle zum Urheberrecht, z. B. zu dem Zitat "Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut!" von dem bereits lange (aber nicht lange genug) verstorbenen Karl Valentin. Oder zum Urheberrechtsstreit für einen Musikschnipsel der Band Kraftwerk. Der Musikschnipsel dauerte 2 Sekunden, der Rechtsstreit dauerte 20 Jahre (und läuft immer noch). Das ist Hochgeschwindigkeitsrechtsprechung! Ihr könnt diese Fälle einfach googeln und dann genießen.
[2] Diogenes von Sinope war ein antiker Philosoph aus Griechenland und lebte in der Tonne. Als Alexander der Große ihn besuchte, sagte Diogenes zu ihm: "Geh mir aus der Sonne!" Tagsüber (Sonnenschein!) ging Diogenes mit einer Laterne durch die Straßen und rief: "Ich suche einen Menschen!" Er fand wohl, dass sich die anderen nicht so verhielten, wie er es von einem Menschen erwartete. Aber wenigsten traf er noch auf Menschen, nicht auf KI-Bots.
[3] Es gibt ein interessantes Gutachten von zwei Professoren aus Deutschland, Tim W. Dornis (Jura) und Sebastian Stober (Informatik). Das Gutachten der beiden Professoren nennt sich "Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle" und ist von August 2024. Sie erläutern dort die technische Lage und die Rechtslage in Bezug auf KI und Urheberrecht. Man findet das PDF leicht per Google-Suche oder mit gutem Fernrohr in der Fernausleihenbeobachtungsstelle Hamburg Süd. "Leider" ist es recht lang (ca. 150 Seiten), in schwieriger Fach-Sprache geschrieben und wird vermutlich nur von einem Bruchteil meiner Leser gelesen werden tun gelesen tun. Interessant für mich war der Abschnitt über Syntax (ab Seite 67). In meinen Worten könnte man es so sagen: Das Urheberrecht schützt die Syntax und die Generative KI [4] kann nur Syntax. Oder so: Das Urheberrecht schützt die Syntax und deshalb können wir der KI die syntaktischen Eier langziehen.
Meines Erachtens stößt dies zum Kern von Urheberrecht und KI vor, denn der geneigte Leser fragt sich natürlich, was genau schützt eigentlich das Urheberrecht und was genau wird eigentlich von der KI "getan" bzw. was "versteht" die KI eigentlich (kurze Antwort: nur die Syntax).
Ich versuche im Folgenden mit meinen eigenen Worten und Beispielen den Begriff "Syntax" zu erklären. Syntax ist das, was dort objektiv, physikalisch, materiell steht. Syntax ist das Konkrete, Feste, Anfassbare. Deshalb ist auch eine völlig unverständliche Hieroglyphenreihe "Syntax", denn für Syntax muss man nichts verstehen, man muss die Bedeutung nicht kennen, sondern es zählt nur das Vorhandensein und die Anordnung der Steinfurchen, der Pixel, der Farbe, der Tinte, und zwar genau so, wie man es dort sieht. Man könnte Syntax auch als reine "Tinten-Mechanik", "Farb-Mechanik" oder heute "Pixel-Mechanik" bezeichnen. Der Gegenpol ist die Semantik, die unglaublich reichhaltig (weil subjektiv) sein kann, denn wie bei Hieroglyphen (Ägypten, Mayas), schwarzen Quadraten (Malewitsch) oder unverständlichen, geheimnisvollen Büchern (Voynich-Manuskript oder Finnegans Wake von James Joyce) "schwebt" über den Buchstaben die Semantik (die nicht vom Urheberrecht geschützt ist und die auch die KI nicht kennt oder versteht).
Ein richtig guter Papagei hat ein sehr, sehr gutes Gefühl für Syntax, aber die Welt der Semantik bleibt ihm verschlossen. Er plappert nur Gehörtes nach, und wenn er ganz viel hört, könnte er rein über die Wahrscheinlichkeit des Auftauchens von Wörtern, ziemlich gut das Gehörte "nachäffen". Da er nichts "versteht" (also semantisch blind ist) bräuchte er eine gigantische Menge an echten, von Menschen gesprochener Wörter und Sätzen, und könnte dann später syntaktisch erahnen, hey, hier kommt nach diesem Wort jenes Wort, und hier folgt sehr wahrscheinlich auf jenes Wort dieses Wort. Dumm nur, wenn er nur gelogene Wörter hört, er wurde dann syntaktisch perfekte, gelogene Sätze bilden.
Syntax ist das, was zu sehen ist. Syntax ist das, was schnell zu erkennen ist. Ein Text in einer Fremdsprache ist recht schnell optisch zu erkennen (also die Syntax). Ebenfalls ist ein Bild recht schnell zu erkennen. Jedoch die Semantik ist oft nur sehr mühsam und langsam zu erkennen. Die Buchstaben einer Fremdsprache oder ein gebildhauertes Kunstwerk sehen wir schnell (Syntax), jedoch die Bedeutung der Worte und des Kunstwerkes richtig zu erlernen oder zu erkennen, dauert eine halbe Ewigkeit oder unendlich lange (Semantik). Syntax ist das, was zu hören ist. Die konkrete Anordnung der Töne (zu Akkorden usw.), also die Tonabfolge, ist Syntax und damit urheberrechtlich geschützt. Die Bedeutung, die Ideen oder auch die großen Gefühle, die hinter der Musik stehen oder in dir erzeugt werden, sind nicht urheberrechtlich geschützt. Der Autor dieses Textes Stephan "DJ Werkschöpfung" Goldammer gibt hiermit das Geheimnis preis, dass auch er manchmal Gefühle hat, leider sind diese nicht urheberrechtlich geschützt. Syntax ist die Kaltspeise (die kalten, reinen Töne, Buchstaben, Frequenzen und ihre Abfolge), Semantik ist die Warmspeise (die warmen Gefühle und bedeutungsvollen Gedanken). Ein Leser schrieb mir: Herrlich, wie Stephan "Metaphernkönig" Goldammer uns das Urheberrecht beibringt. Ich bestrafte in daraufhin mit drei Autogrammkarten (mit meinem Konterfei drauf).
Man kann es auch noch anders sagen: Die Syntax ist der Träger von bzw. für Semantik (die arme Syntax kann nichts für die Semantik, die wir auf sie legen). Syntax ist das (vom Menschen) geformte Ding, Semantik ist die im Kopf erzeugte Bedeutung. Syntax ist Ursache, Semantik ist Wirkung, aber es kann auch umgekehrt sein, man legt eine vorgefertigte Semantik auf völlig unschuldige Syntax. Kunst ist z. B. ist eine ist potentiell ist unendliche ist Kette ist mit ist dem ist Spiel ist von ist Syntax ist zu ist Semantik, ist wieder ist zu ist Syntax, ist wieder ist zu ist Semantik ist usw. Noch anders: Wenn ein Mensch stirbt, bleibt die Syntax erhalten, aber wir werden ihn nie wieder nach seiner Semantik befragen können. (Ich habe allerdings bei anderen Autoren auch andere Begriffe und Definitionen gefunden. Dort heißt das, was ich hier als Syntax bezeichne, "Struktur". Aber Struktur gibt es nicht. Struktur gibt es nur auf der Landkarte im deutschen Rap.) Es wäre auch denkbar, bis herunter auf Molekül- und Atomebene zu gehen. Wenn es jemand schafft, aus Atomen einen Text oder Bild oder Video zu formen, so wäre dies auch eine Art Syntax. Auch sehe ich mittlerweile digitale "Bits" als syntaktische Anordnung an, denn "virtuelle Dinge" sind als konkrete Bitanordnung aus Atomen und Elektronen im Chip realisiert. Stichwort "unbares Zentralbankgeld", auf diese syntaktischen Bitanordnungen in den Computern der EZB haben du, ich und die Privatbanken keinen Zugriff, sie sind zwar salopp "virtuell", aber trotzdem sehr konkret und unserem Zugriff entzogen.
[4] Manche Leser fragen mich: Aber Stephan, Menschen und KI machen doch dassssss(s)ssssselbe, sie schauen sich Bilder und Texte an, verarbeiten diese in sich selbst und erzeugen dann Neeeeeeee(eu)eeeeeeeeees. Dazu meine Einschätzung:
1. Stichwort OUTPUT: Im Gesetz steht "persönliche geistige Schöpfungen" (§ 2 UrhG). Eine KI kann "persönlich" oder "geistig" nichts schöpfen, sie ist kein Mensch, sondern eine Maschine. Der Gesetzestext zielt auf einen Menschen ab, ansonsten würden auch Tiere, Bakterien, Pflanzen, Dieselmotoren und Steine ständig urheberrechtlich geschützte Objekte erzeugen. Könnte man ja alles ins Gesetz schreiben, steht im Moment dort aber nicht. Der OUTPUT einer KI ist also nicht urheberrechtlich geschützt, nur der OUTPUT eines Menschen. Ob ein Mensch durch umfangreiche, kreative KI-Prompts doch urheberrechtlich geschützte Werke mit der KI erzeugen kann, ist, wie im Moment so vieles im Urheberrecht, eine komplizierte und juristisch bisher abschließend nicht geklärte Frage. Entweder werden hier die Gesetze präziser formuliert oder es lässt sich erst durch die Gerichte und den langen Instanzenweg bis zum höchsten Gericht klären. Aus meiner Sicht könnte es durch umfangreiche, kreative Prompts tatsächlich zu einem speziellen urheberrechtlichen Schutz kommen, aber nur unter zwei Voraussetzungen: I. Der INPUT der KI muss legal erworben sein. II. Der OUTPUT der KI muss als "KI-Generiert" gekennzeichnet werden und erhält einen speziellen "urheberrechtlichen KI-Schutz", der deutlich niedriger ist, als ein von Menschen generierter OUTPUT. Man könnte beispielsweise Schutzfristen deutlich senken, eine Pflicht zur Angabe der genutzten Prompts einführen oder Abmahnungsregeln für Leute, die ihre KI-Generierten Inhalte nicht als KI-Generiert kennzeichnen usw. usw.
2. Stichwort INPUT: Ein Mensch und eine KI betrachten beide ein urheberrechtlich geschütztes Werk (sagen wir ein Bild). Der Mensch darf es nicht direkt kopieren, aber als "kreative Anregung" nutzen. Warum darf die KI das nicht auch? Der Unterschied ist folgender: Ein Mensch begeht in sich selbst zwar eine Art biologischer Vervielfältigung und biologischer Verarbeitung, diese ist aber nicht vom Urheberrecht erfasst, sonst dürfte man urheberrechtliche Werke nicht einmal anschauen. [Hinweis: Meine Anhänger, genannt die "Goldianer", tun dies beim Sommernachtsurheberrechtstraumfest tatsächlich. Ich feiere im Winter, lasse sie barfuß im Kreis tanzen, sitze in der Mitte und niemand darf mich anschauen.] Eine KI begeht dagegen beim "Betrachten" eine technische Vervielfältigung und technische Verarbeitung. Dieses Recht zur Vervielfältigung hat nur der Urheber (§ 15 UrhG und § 16 UrhG, in § 23 UrhG taucht der interessante Begriff "Datenbankwerk" auf). Oder anders: Wenn du im Internet ein Bild betrachtest, dann hast du es bereits heruntergeladen und damit vervielfältigt. Dazu ist kein extra "Download" notwendig. Du betrachtest das Bild ja nicht wie durch ein wahnsinnig langes Fernrohr auf dem 500 km entfernten Server, sondern der Server schickt es zu dir auf den Rechner. Wenn du ein Bild siehst, zum Beispiel in der Google-Bildersuche, ist es bereits bei dir auf dem Rechner (Arbeitsspeicher) gelandet und damit vervielfältigt worden. Solltest du es "downloaden", würdest du es auf deiner Festplatte speichern. Beides ist aber eine (technische) Vervielfältigung.
Dies ist eine leicht verspätete, aber noch pünktliche Version meiner Website und dient erstmal nur zum Vorzeigen und Angeben (Fachbegriff: "Prahlen"). Mein 50.000-köpfiges Websiteteam und mein 500.000-köpfiges Beraterteam werden bald eine neue, gut abgeschmeckte, leicht satirische, aber immer wahre Version dieser Website erstellen, auf die es sich zu warten lohnt. Schaut also immer mal wieder rein, denn lieber ein bekanntes Elend, als ein unbekanntes Elend.